Im "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" (Souveränitätsvertrag, auch "2 + 4-Vertrag" genannt) vom 12. Oktober 1990 trafen die vier Siegermächte und die ...
[Read more]
beiden deutschen Teilstaaten u.a. Entscheidungen über den militärischen Status des Gebietes der ehemaligen DDR und den Verbleib der in ihren Grenzen stationierten sowjetischen Truppen. Daraus ergab sich die rechtliche Grundlage für die Aufstellung des Deutschen Verbindungskommandos zur Westgruppe der Truppen (WGT), das in seiner Anfangszeit kurzfristig auch "Deutsches Verbindungskommando zu den Sowjetischen Streitkräften in Deutschland" genannt wurde. Zunächst in Strausberg stationiert, wurde es im Juni 1991 nach Berlin-Treptow verlegt.
Aufgabe des Verbindungskommandos war es, die Interessen des Bundesministers der Verteidigung gegenüber dem Oberkommando der auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationierten sowjetrussischen Streitkräfte im Hinblick auf deren Abzug wahrzunehmen. Generalmajor Hartmut Foertsch war als "Beauftragter der Bundesregierung für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland" und als Leiter des deutschen Verbindungskommandos zur Westgruppe der sowjetischen Truppen Koordinator entsprechender Vorbereitungen und ihrer Durchführung.
Leiter des Verbindungskommandos der Bundeswehr zur Westgruppe der Truppen (WGT) war Generalmajor Hartmut Foertsch.