A. Hofordnung Christian Ernsts Graf zu Stolberg-Wernigerode; 12 bedruckte Seiten, selbst tituliert als "Hof-Ordnung Nro. I." Die Hofordnung regelt das Verhalten aller zum Stolberg-Wernigeröder Hof gehörigen Personen in insgesamt 32 Unterpunkten, z.B. wird geregelt, daß niemand ohne wichtigen Grund die Gottesdienste versäumen darf.
b. abgeschnittener Aktentitel mit Wachssiegel und eigenhändiger Unterschrift des Grafen Ludwig Christian zu Stolberg vom 16. September 1709.