Hochrechteckiges Heft mit Klammerheftung in einem roten Kartoneinband. Auf der Vorderseite steht der schwarz aufgedruckte Titel: „Feuerwehrordnung der Provinzialheilanstalt Eickelborn“. Auf 20 Seiten sind die Vorschriften zur Verhütung von Feuergefahr, Regeln zum Verhalten bei einem Feuerausbruch, eine Erläuterung der Löscheinrichtungen sowie eine Aufstellung der Anstaltsfeuerwehr abgedruckt. Am Ende ist die Feuerordnung durch den Direktor Dr. Hermkes beglaubigt und wurde am 18. März 1914 durch den Landeshauptmann Dr. Hammerschmidt genehmigt.
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