Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha vermählte sich am 3. Mai 1842 mit Alexandrine Louise Friederike Elisabeth Sophie, geborene großherzogliche Prinzessin und Markgräfin von Baden. Nachforschungen ergaben, dass es sich um ein Allianzwappen handelt. Es entstand durch eine Zusammenschiebung beider Hauswappen zu einem die eheliche Verbindung betonenden Doppelwappen Die Bezeichnungen »rechts« und »links« sind in der Heraldik nicht vom Betrachter aus anzuwenden, sondern immer von einem gedachten Schildträger. So steht an der linken Seite das Wappen des Bräutigams in Form eines zusammengesetzten Wappenschildes. Gegenüber ist das Wappen der Braut an heraldisch rechter Seite platziert. Alexandrine, die erstgeborene Tochter des Großherzogs Leopold von Baden, war als Erbtochter berechtigt, das kleine badische Staatswappen in die eheliche Wappenbildung einzubringen. Die Gattin folgt dem Stand des Gatten, so auch bei der weiteren Wappengestaltung, z.B.den heraldischen Prachtstücken, dem Wappenmantel mit Hermelinfutter. Der purpurne Mantel vereinigt die Schilde, die Mantelspitze ziert die Großherzogskrone als Rangkrone. Die Darstellung der Einzelfelder entstand durch die sticktechnischen Ausführungen figürlicher, geometrischer und floraler Motive. Stickmaterialien sind Seide sowie verschiedene Arten von versilberten und vergoldeten Kantillen. Der purpurfarbene Samt des Wappenmantels sowie der hellbeige Samt des Futters sind unabhängig voneinander mit einem feinen Seidenpapier durch Klebung fixiert. Der einem Baldachin ähnliche Mantel verläuft in der Mitte nach rechts und links im Halbrund geschwungen. Das Allianzwappen stellt ein Meisterwerk der Posamentierkunst des 19. Jahrhunderts dar. [Marie-Luise Gothe]
weitere Literatur: Rainer Hambrecht: Wettiner Wappen im Riesensaal der Ehrenburg zu Coburg, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 1985 (Bd. 30), S. 1-88