Geburtsurkunde für Johann August Freygang, ausgestellt am 9. Mai 1761 im Amt Pegau. Darin wird die Geburt Johann August Freygangs am 29. Februar 1742 durch das Amt Pegau, im Kurfürstentum Sachsen, beurkundet. Die handschriftlich (schwarz-braune Tinte) ausgestellte Urkunde wurde von den Amtmännern Hanns Adolph von Hablentz und Ernst Ludwig Hütter unterzeichnet. Zudem ist dem Dokument das Papiersiegel des Amtes zu Pegau aufgeprägt worden.
Mit dem Geburtsbrief verband sich das Recht Zünften, Innungen und Gesellschaften beitreten zu dürfen.