Die Apothekenordnung von 1666 wurde von Augustus, Sohn des sächsischen Kurfürsten Johann Georg I., als Administrator des Erzstiftes Magdeburg, veranlaßt. Er war der letzte Vertreter der Magdeburger Erzbischöfe. Nach seinem Tod 1680 wurde das Erzstift zu einem Herzogtum umgewandelt und fiel an Brandenburg.