Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, 8. Dezember 1914.
"Bekanntmachung
Die Bevölkerung wird hierdurch aufgefordert in ihrem Besitz befindliche Hülsen von Gewehr- und Geschütz-Patronen sogleich an die deutschen Behörden oder an die Bürgermeister abzuliefern.
Diese sind verpflichtet, die Einlieferung der Hülsen sogleich dem Kreischefamt in Löwen, Bahnhofstrasse, 135, zu melden, oder dieselben dort abzuliefern.
Wer diesem Befehl nicht nachkommt, macht sich strafbar.
Löwen, 8 December [sic] 1914.
Der Kaiserliche Kreischef,
v. Thiel."