Im frühen 5. Jahrhundert v. Chr. hatten die griechischen Gesetzgeber Regeln für den Traueraufwand erstellt. Ein Verbot für Athen und Attika schränkte daher den übermäßigen Aufwand für Begräbnisfeierlichkeiten und die Ausstattung bzw. Kennzeichnung der Grabstätten stark ein. Doch gut ein Jahrhundert später kehrten reiche Athener und vermögende Ausländer zu einer luxuriösen Ausschmückung ihrer Gräber und Grabanlagen zurück und begannen damit, wieder weithin sichtbare Zeichen auf die Grabstellen zu setzen. Grabreliefs wie dieses standen entlang der Straßen, die aus der Stadt hinausführten.
Das letzte und schärfste Grabluxus-Gesetz der athenischen Geschichte ist das des Demetrios von Phaleron (um 350–280 v. Chr.), erlassen 317/07 v. Chr. Es schränkte den großen und reichhaltigen Aufwand für Begräbnisfeiern und die Gräber erneut stark ein und beendete die Produktion dieser Art Grabdenkmale endgültig.
Die Geschichte dieses Grabreliefs reicht bis in die jüngste Vergangenheit. Während der deutschen Besatzung in Frankreich wurde das Objekt aus jüdischem Besitz beschlagnahmt und ab 1943 auf dem Pariser Kunstmarkt angeboten. Über den Münchner Kunsthändler Walter Bornheim wurde es an den Reichsleiter der NSDAP und Leiter der Deutschen Arbeitsfront (DAF), Robert Ley verkauft, der es schließlich Hermann Göring zu dessen 50. Geburtstag schenkte. (AVS)