Nach der Regierungsübernahme durch Herzog Friedrich I. von Anhalt wurde der Vertrag über das Hausvermögen 1872 geschlossen. Die Berg- und Hüttenwerke gingen in den Besitz des ...
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Landes über, das diese Betriebe, so auch die Eisenkunstgusshütte Mägdesprung der Herzöge von Anhalt, noch im gleichen Jahr verkaufte. Bis zur Überführung im staatlichen Besitz im Jahr 1959 befand sich die Hütte im Besitz von privaten Unternehmern.