Hoguet war kein Bildnismaler, und auch Selbstbildnisse sind von seiner Hand, bis auf dieses eine, nicht bekannt. Die Selbstdarstellung als selbstbewußter junger Künstler, ohne Malerattribute, aber mit keckem Tuch und freiem Blick, wird nach den Lehrjahren in Paris, zur Zeit seiner Etablierung in Berlin um 1850/55 entstanden sein. Bis zum Erwerb des Bildes durch die Nationalgalerie befand es sich im Besitz der Familie. In dem für die Akademie der Künste anläßlich der Ernennung zum ordentlichen Mitglied verfaßten Katalog der Werke führt Hoguet unter dem Jahr 1862, Nummer 25, ein Seestück auf, das er »für mein Portrait an Richter (Gustav)« gegeben habe (zit. nach: E. Lammers, Charles Hoguet, Berlin 1933, S. 44). Er könnte also dieses Porträt einst für den Berliner Malerkollegen gemalt und später zurückerworben haben. | Angelika Wesenberg