2 Blatt Papier im A4-Hochformat, beidseitig bedruckt (Kopie).
Formularvordruck des "Germania. Central-Verband Deutsche Bäcker-Innungen" für einen Lehrvertrag. Der Vertrag umfasst 15 Paragraphen und wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit schwarzer Tinte an den Freistellen im Formular für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Der [Bäckermeister] Karl Mittzel[?] aus Quedlinburg stellt Ernst Kortum, geboren am 31. Juli 1896 in Gernrode (Kreis Ballenstedt) und gesetzlich vertreten durch den Vater Ernst Kortum, eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Bäckerhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt am 3. April 1911 mit einer vierwöchigen Probezeit. Die Ausbildung endet vorraussichtlich am 3. April 1914. Der Lehrherr bietet dem Lehrling Kost und Logie sowie eine Pflege im Krankheitsfall fr 30 Tage, soweit keine Aufenthalt im Krankenhaus nötig ist. Anfallende Gebühren für die Eintragung des Lehrlings bei der Handwerkskammer sowie etwaige Prüfungsgebühren werden vom Vater gezahlt. Sollte das Lehrverhältnis aufgrund des Verschuldens seitens des Lehrlings aufgelöst werden, steht dem Lehrherren eine Entschädigung in Höhe von150 bis 200 M[ark] zu. Der Ausbildungsvertrag wurde am 15. April 1911 in Quedlingburg von allen drei Beteiligten handschriftlich unterzeichnet.