20-seitige Abschrift des Königlich Preußischen Land- und Stadtgerichtes Wolmirstedt über die Änderung des Erbvergleiches vom 26.08.1835 zum Nachlass des Ackermannes Johann Georg Andreas Otte vom 23.09.1839, adressiert an den Schneidemeister Johann Jacob Vollbeding, wohnhaft auf der Wehrmüle zu Hilgendorf.
Das Papier ist beidseitig mit schwarzer Tinte beschrieben. Die Seiten sind linksbündig mit textiler Fadenheftung fixiert.
Inhalt:
Vertrag zum Eigentumsübergang aus der bislang durch die Erbengemeinschaft verwaltete Erbmasse an den ältesten Sohn Andreas Christoph Heinrich Otte.
Aus gesundheitlichen Gründen tritt die Wittwe Anna Elisabeth Otte ihren und den Erbanteil ihrer 5 noch minderjährigen Kinder an ihren ältesten Sohn ab. Dies geschieht vorfristig und entgegen der am 26.08.1835 getroffen Vereinbarung, in der der älteste Sohn das Erbe erst mit Vollendung seines 26. Lebensjahres antreten kann.
Der neue Eigentümer verpflichtet sich, bis zur Konfirmierung seiner Geschwister für deren Lebensunterhalt aufzukommen und sie auf dem Hof unterzubringen - dieser Zeitraum kann sich bei Bedarf bis zu deren Tod verlängern. Ebenso wird er verpflichtet seiner Großmutter Anna Margarethe Altmann, verwittete Otte (Wittwe von Johann Friedrich Otte), ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof einzuräumen, wie es im Vertrag vom 15.04.1815 vereinbart wurde. Daneben bleibt der Altentheil für seine Stiefgroßmutter, geborene Oelmann und spätere Brohmann (aus Cröchern) bestehen und seine Mutter Anna Elisabeth Otte, geborene Briest, bekommt ebenfalls einen Altentheil eingeräumt.
Die Mutter und die Geschwister erhalten jeweils 500 Reichsthaler, die bei Bedarf, Volljährigkeit oder Aussteuer abgerufen werden können.
Der Kaufpreis wird entgegen des Vertrages vom 26.08.1835 auf 5000 Reichsthaler reduziert, da der wirtschaftliche Wert des Vermögens durch die hohen Hypotheken und Verpflichtungen niedriger ist. Ein Verkauf an Dritte erscheint unter den gegebenen Lasten und Verpflichtungen als unrealistisch, dazu war es der Wunsch des Erblasses, dass das Vermögen im Besitz der Familie bleibt.
Der gerichtlich bestellte Vormund der noch minderjährigen Kinder - Schneidermeister Johann Jacob Vollbeding (Wehrmühle Hildendorf) stimmt der Abänderung zu.