Dieser Silbergulden wurden in der Grafschaft Montfort vom Grafen Anton II. von Montfort geprägt. Er war nach dem Tod seines Bruders Johann X. von Montfort 1686 der Administrator der Grafschaft Montfort, bis sein Neffe und Johanns Sohn Anton III. mit 22 Jahren als volljährig galt. So zeigt der Avers das Brustbild von Anton II. in Harnisch mit Lockenperücke und Mantel. Auch die Legende nennt den Titel von Anton II. und seine Funktion als Administrator und Vormund: ANTONIVS COMES DE MONTFORT ADMINIST(RATOR).
Vor seinem Brustbild befindet sich zudem ein Gegenstempel. Solche Markierungen wurden nachträglich auf Münzen eingeschlagen, um ihre Gültigkeit, Ungültigkeit, Wertbestätigung oder Wertkorrektur anzuzeigen. Im Fall dieses Silbergulden wurde der Gegenstempel vom Fränkischen Kreis gegeben – zu erkennen an dem verschlungenem Monogramm aus F(ränkischer) und C(reis). Der Fränkische Kreis stempelte von Dezember 1693 bis zum Jahr 1695 die Silbergulden, die im Umlauf und besonders rein waren, gegen. Dabei bezeichnete die Zahl 60 über dem Monogramm den Wert der Silbergulden (60 Kreuzer) und das N steht für die Reichsstadt Nürnberg, in der dieser Gegenstempel an besonders gute Münzen vergeben wurde. Damit handelt es sich bei dieser Markierung um eine Art Gütesiegel für Silbergulden.
Auf dem Revers ist das Wappen des Hauses Montfort auf einem verzierten Wappenschild mit aufgesetzter Krone abgebildet: Ein dreilätzige Kirchenfahne an drei Ringen. Um das Wappen ist ein Laubkranz gelegt. Die Legende FORTITER ET CONSTANTER – „stark und konsequent“. Im Abschnitt befindet sich die Angabe zum Prägejahr 1690 und das Kürzel F I G des Stempelschneiders. In einer Kartusche verweist die Zahl 60 auf den Wert von 60 Kreuzern – also einen Silbergulden.