In dem Buch enthält die "Verordnung, die Erlassung eines allgemeinen Berggesetzes betreffend; vom 16. Juni 1868" und die „Verordnung zur Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes; vom 2. Dezember 1868“. Zudem sind Dekrete und Bekanntmachungen zum Bergbau in Sachsen darin zusammengefasst.
Durch das allgemeinen Berggesetz wurden neue, ganzheitliche Regelung für alle Zweige des sächsischen Bergbaus erlassen. Diese allumfassende Gesetzesgrundlage regelte nun grundlegend und einheitlich den alten Erzbergbau und den jungen, intensiven Steinkohlenbergbau, der damit in seiner Bedeutung eine Art Gleichstellung erfuhr.
Zwei Mandate von 1743 und 1822 schrieben vor, dass der Grundeigentümer von Steinkohlenvorkommen verpflichtet war, diese in einer Jahresfrist abzubauen. Tat er es nicht, konnten die Vorkommen durch Dritte gefördert werden. Diese Regelung wurde im Berggesetz abgeschafft. Der Grundeigentümer war nunmehr lediglich verpflichtet, das Bergamt auf etwaige Kohlenfunde hinzuweisen. Eine weitere Neuerung war, dass das Abbaurecht der Kohlen im Grundbuch vom Grundeigentum getrennt wurde und so wie ein eigenes Grundstück behandelt werden konnte.
Das Buch stammt aus dem Besitz des Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbauvereins.