Papier im Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das Faltblatt im Hochformat entsteht. Faltblatt linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck der Handwerkskammer Magdeburg für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 18 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit schwarzer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Die Schneidermeisterin Anna Grupe aus Wolmirstedt (Stendaler Straße 6) stellt Else Hellmann, geboren am 15. Juni 1914 in Wolmirstedt und gesetzlich vertreten durch [den Vater] Gustav Hellmann, eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Schneiderhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 1/2 Jahren und beginnt am 1. August 1934 endet vorraussichtlich am 1. September 1935 [sic]. Der Lehrling hat Nähnadeln, eine Schere, ein Bandmaß und weitere Werkzeuge vorzuhalten. Anfallende Gebühren für die Eintragung des Lehrlings bei der Handwerkskammer zahlt die Ausbilderin Anna Grupe, die Prüfungsgebühren Else Hellmann. Besondere Bestimmungen: Bei der Ausbildung handelt es sich um eine Nachlehre. Der Ausbildungsvertrag wurde im Juli 1934 in Wolmirstedt von allen Beteiligten sowie vom Vater des Lehrlings, Gustav Hellmann, handschriftlich unterzeichnet.
Am oberen Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Handwerkskammer Magdeburg: Der Vertrag wurde unter der Nr. 48 in die Lehrlings-Rolle der Schneider-Zwangs-Innung im Kreis Wolmirstedt durch Friedrich Statmeister eingetragen.