Das "Arbeitsbuch für Ausländer" wurde vom Arbeitsamt für sogenannte Fremdarbeiter ausgestellt. Ab Ende 1941 gehörten zu diesen zunehmend auch sowjetische Zivilisten. Unternehmer, Behörden, Handwerker, Kaufleute, Bauern und Privathaushalte konnten bei den Arbeitsämtern ihren Arbeitskräftebedarf anmelden. Berufliche Fähigkeiten spielten bei der Zuteilung kaum eine Rolle.