Das in der amerikanischen Besatzungszone ausgestellte Dokument bescheinigt der Empfängerin, dass sie politisch unbelastet ist. Im März 1946 wurde die Entnazifizierung an deutsche Stellen übergeben. Die Überprüfung erfolgte vor Spruchkammern. Die überprüften Personen wurden als hauptschuldig, belastet,
minderbelastet, Mitläufer oder entlastet eingestuft. Je nach Belastungsgrad konnten Urteile verhängt werden, die von einer Geldstrafe bis zu zehn Jahren Arbeitslager reichten.