Bei der Hochzeit des Erbstatthalters der Niederlande mit einer preußischen Prinzessin hatte der König seinem Leibkutscher gestattet, mit seinem niederländischen Amtskollegen auf königliche Kosten zu speisen. Die Höhe der Rechnung, die den König erzürnte, rechtfertigte der Kutscher mit dem Argument: "Was! glauben Ew. Majestät vielleicht, daß der Leibkutscher des Erbstatthalters ein ebenso armer Teufel ist wie ich? Der Kerl säuft nichts als Champagner." Daraufhin soll der König mit dem unter der Szene zitierten Ausspruch eingelenkt haben: "Wenn es so ist denn werde ich wohl bezahlen müssen."