Der Zweck der Geräte war, zusätzliche Steckverbindungen zum Stromnetz (Hausstrom) bereitstellen zu können.
Der Name stammt aus der Frühzeit der Elektrifizierung Anfang des 20. Jahrhunderts. Seinerzeit wurde bei Mietwohnungen der Stromverbrauch manchmal nicht über einen gesonderten Stromzähler erfasst, sondern pauschal nach Anzahl der vorhandenen Lampen abgerechnet; Steckdosen waren hierbei nicht erlaubt. Mit dem Stromdieb konnte man dann weitere Lampen oder andere Elektrogeräte anschließen, die bei der Abrechnung verschwiegen wurden.
Obwohl dieses Hilfsmittel bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts aufgrund der seinerzeit geringen Anzahl von Steckdosen in einer Wohnung verbreitet war, ist es aber recht gefährlich, da normalerweise weder die Zuleitung noch die Lampenfassung für hohe Ströme ausgelegt ist. Es kommt beim Anschluss größerer Verbraucher wie z. B. elektrischer Heizgeräte oder Bügeleisen in der Regel zu einer Überlastung mit Brandgefahr. Außerdem ist kein ausreichender Berührungsschutz vorhanden, da wegen fehlendem Schutzkragen und kurzer Isolierabschnitte in den Löchern beim Ein- und Ausstecken die unter Spannung stehenden Steckerstifte berührt werden können. Zudem ist kein Schutzleiter vorhanden. Daher entspricht die Verwendung von Fassungsadaptern heute nicht dem technischen Standard.