museum-digital
CTRL + Y
en
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum Sammlung der Goethe-Illustrationen [Eigentum: Bundesrepublik Deutschland/Land Hessen (Dauerleihgabe: III-15029/002)]
Ariel. Sein Innres reinigt von erlebtem Graus! (Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum RR-F)
Provenance/Rights: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum (RR-F)
1 / 2 Previous<- Next->

Ariel. Sein Innres reinigt von erlebtem Graus!

Contact Cite this page Data sheet (PDF) Canonical version (record) Calculate distance to your current location Mark for comparison Graph view

Description

Im Bildvordergrund liegt der junge Faust schlafend, den Kopf auf dem linken Arm abgestützt, mit übereinander geschlagenen Händen und Beinen auf einer Wiese, die durch vereinzelte Blumen und Grashalme im unteren linken Bildrand als solche erkennbar wird. Fausts Kleidung erinnert an eine griechische Tunika, deren Kragen von einem mäandernden Muster verziert ist. Die linke obere Ecke zeigt einen Sternenhimmel und halbrunde Bögen, deren Enden sich volutenförmig kringeln. Unter den Sternen liegt an einem See eine Gebirgslandschaft, die im Verhältnis zu dem übrigen Abgebildeten äußerst klein konzipiert ist.
Bezeichnet: Verso links oben in Feder: "Akt 1. C [durchgestrichen] Dämmerung / Ariel: Sein Inneres reinigt von / erlebtem Graus / 2"; rechts unten: "237".
Illustrierte Textstelle: Faust - Der Tragödie zweiter Teil, Anmutige Gegend

Material/Technique

Feder in Schwarz

Measurements

24,6 x 17,3 cm [Blatt]

Literature

  • [Ausst. Kat. Van-Goch-Museum Amsterdam 2007] (2007): Max Beckmann. Exil in Amsterdam. Ostfildern, S. 378
Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Object from: Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum

Das 1859 gegründete Freie Deutsche Hochstift zählt zu den ältesten literatur- und kunstwissenschaftlichen Forschungsinstituten Deutschlands und ist...

Contact the institution

[Last update: ]

Usage and citation

No Rights Reserved. You only should use CC0 if you have the right to waive all rights.