Arbeitsverträgen werden mitunter Anhänge beigefügt, die Ergänzendes oder Neuregelungen zum Ursprungsvertrag formulieren. Das hier gezeigte Informationsblatt zeigt die Neuregelung der Urlaubszeit und macht deutlich, dass die gesetzlich geregelte Urlaubszeit in der DDR deutlich unter dem heutigen Standard liegt. Mit nur 18 Tagen Grundurlaub und 3 Tagen Sonderurlaub aufgrund von Schichtarbeit konnte eine Serviererin 1978 knapp 4 Wochen Urlaub nehmen.
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