Kennzeichnend für die DDR war die Kollektivverpflegung in der Schule, die stark subventioniert wurde. Da die Eltern häufig beide berufstätig waren, sollten die Kinder in der Schule Mittags versorgt werden. Eine Verordnung über Schüler- und Kinderspeisung wurde 1975 erlassen. Bis 1989 wurde die Schulspeisung (täglich ein warmes Mittagessen) von 85 Prozent der Schüler*innen wahrgenommen ein. Auch mit Trinkmilch wurden die Schüler*innen in ihren Schulen versorgt. Dafür mussten die Eltern 20 Pfennig bezahlen, für kinderreiche Familien war die Milchversorgung kostenlos.
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