Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 20. April 1916 in Brüssel
"Durch feldgerichtliches Urteil vom 11./12. April 1916 wurden verurteilt:
a) wegen Kriegsverrats, begangen durch Spionage und Beistandsleistung hierzu:
zum Tode:
1. Zeichner Oskar Hernalsteens aus Brüssel,
2. Industriezeichner Francois Van Aerde aus Antwerpen,
3. Versicherungsinspektor Jules Mohr aus Valenciennes,
4. Strassenmeister Emile Gressier aus St. Amand,
b) wegen Beistandsleistung zur Spionalge:
5. Bauschlosser Georges Hernalsteens aus Brüssel-Boitsfort zu lebenslänglichem Zuchthaus,
6. Bahnarbeiter Gustave Desmul aus Gent zu 15 Jahren Zuchthaus,
7. Unternehmer Albert Liénard aus Valenciennes zu 10 Jahren Zuchthaus,
8. Kinematographen-Direktor Oskar Delnatte aus Roubaix zu 15 Jahren Zuchthaus,
9. Erdarbeiter Constant Pattyn aus Lille zu 12 Jahren Zuchthaus,
10. Geflügelhändler Jacques Drouillon aus La Plaigne zu 10 Jahren Zuchthaus,
11. Maler Lucien Cabuy aus Brüssel zu 15 Jahren Zuchthaus,
12. Ziegeleifabrikant Joseph Vermeulen aus Meirelbeke bei Gent zu 10 Jahren Zuchthaus,
13. Oberlehrer Joseph Goosenaerts aus Gent zu 10 Jahren Zuchthaus.
Diamantenhändler Alfred Gaudefroy aus Brüssel wurde freigesprochen.
Die zum Tode Verurteilten haben sich gegen Bezahlung vom feindlichen Nachrichtendienste für Spionage-Zwecke anwerben lassen. Die haben lange Zeit hindurch auch tatsächlich auftragsgemäss Truppen, Truppenbewegungen, Eisenbahntransporte, Autos usw. beobachtet und ihre Beobachtungen dem feindlichen Nachrichtendienste übermittelt bezw. übermitteln lassen.
Die übrigen Verurteilten haben in derselben Weise, jedoch in weniger erheblichem Masse Spionage getrieben bezw. dazu Beistand geleistet.
An Oskar Hernalsteens, Mohr und Gressier wurden die Todesstrafen vollzogen.
Die Strafe gegen Van Aerde wurde im Gnadenwege in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt."
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