Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 20. Juli 1915 in Brüssel
"Die Gemeinden sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die in Ueberwachung der Meldeämter stehen, den nach den Meldevorschriften erlaubten Bezirk nicht verlassen. Bei unerlaubter Abwanderung Meldepflichtiger hat die Gemeinde eine Strafauflage in Geld zu gewärtigen.
Sollte die unerlaubte Abwanderung gleichwohl fortdauern, so behalte ich mir vor:
1. die Meldepflicht und eine verschärfte Ueberwachung auf alle wehrfähigen Personen der Gemeinde vom 17. bis 50. Lebensjahre auszudehnen.
2. die Freizügigkeit aller Gemeindemitglieder aufzuheben.
Ausserdem erinnere ich daran, dass nach der Verordnung vom 26. 1. 15 neben den Schuldigen, die verbotswidrig abzuwandern versuchen, auch deren Familienmitglieder zur Verantwortung gezogen werden können."
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