Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 21. September 1915 in Brüssel
"Briefpäckchen für belgische Kriegsgefangene.
Jedem Kriegsgefangenen in Deutschland dürfen durch Vermittelung der Agence Belge de Renseignements pour les prisonniers de guerre und ihrer Zweigstellen monatlich drei Pakete bis zum Gewicht von 5 Kg. für jedes Paket mit der Eisenbahn zugesandt werden, die in ungefähr 10 Tagen am Bestimmungsort eintreffen. Obwohl hiermit allen billigen Ansprüchen genügt ist, wird trotzdem versucht, diese Bestimmung in der Weise zu umgehen, dass an die Gefangenen zahlreiche kleinere Päckchen durch die Post abgesandt werden. Sie enthalten neben nützlichen Dingen häufig auch Obst, Leckereien und leicht verderbliche Lebensmittel, zu deren Absendung umso weniger Anlass vorliegt, als für eine völlig auskömmliche Ernährung der Gefangenen von der deutschen Verwaltung gesorgt ist.
Durch diesen Missbrauch entstehen bei den Postämtern und in den Postzügen ernste Schwierigkeiten. Die Angehörigen der Gefangenen werden daher dringend ermahnt, bei Versendung von Päckchen Mass zu halten und sich so einzurichten, dass jeder Gefangene wöchentlich höchstens ein Päckchen erhält. Sollte diese Mahnung keinen Erfolg haben, so sieht sich die deutsche Behörde genötigt, den Verkehr erheblich zu beschränken und zu viel versandte Päckchen den Gefangenen nicht mehr aushändigen zu lassen."
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