Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 17. Juli 1915 in Brüssel
"Jedes unbefugte Betreten des Eisenbahngeländes durch Einwohner, insbesondere das Ueberschreiten der Geleise an nicht dazu bestimmten Stellen, wird hiermit verboten.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nach den Kriegsgesetzten keine strengere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft.
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft."
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