Bekanntmachung des General-Gouverneurs des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, über die Ausweitung der Überwachung der Belgier.
"Beginnend mit dem 1. November 1915 wird die Ueberwachung, wie sie bisher schon für die in den Jahren 1892 bis 1897 geborenen Belgier bestand, auf alle männlichen Belgier ausgedehnt, die in den Jahren 1885 bis 1898 (beide einschliesslich) geboren sind.
Dagegen werden die Mannschaften (nicht auch die Offiziere) der ehemaligen Garde Civique non active mit dem vollendeten 30. Lebensjahre aus der Ueberwachung entlassen.
Bei dieser Gelegenheit wiederhole ich, dass die Ueberwachung nur eingeführt ist, um die Anwesenheit der Meldepflichtigen festzustellen und ihr Abwandern zu verhindern.
Es ist damit weder eine Einstellung in das deutsche Heer, noch eine Abführung in Kriegsgefangenschaft beabsichtigt.
Brüssel, den 22. Oktober 1915."
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