Die wichtigste Messmaschine für die Bestimmung des Flächeninhalts der unregelmäßig geformten Lederhaut war bis zur Einführung elektronischer Messverfahren die Stiftenradmessmaschine, eine Erfindung des Ingenieurs Gustav Adolf Schettler, die 1912 patentiert wurde. Schettler arbeitete damals in Leicester für das neue englische Zweigwerk der Gerbereimaschinenfabrik Turner aus Oberursel.
Das Leder wird über eine Zuführungsvorrichtung auf ein Walzensystem geschoben und geglättet. Beim Durchlauf durch die Maschine wird die Lederfläche mit Metallstiften abgetastet und deren Verschiebung durch ein aufwendiges mechanisches Getriebe auf Zeigergeräte übertragen.
Vor der Messung wird die Anzeigegenauigkeit der Maschine mit Kontrollflächen aus Metall oder Kunststoff (50 dm²) überprüft. Dieser Kontrollgang wird während der Messung mehrfach wiederholt. Die Genauigkeit beträgt plus/minus 1 Prozent. Messmaschinen für Flächenmessungen sind eichpflichtig. Mit der Stiftenrad-Messmaschine wurden auch Schiedsmessungen vorgenommen, wenn zwischen Handelspartnern Unstimmigkeiten auftraten.
Die um 1940 von der Maschinenfabrik Moenus AG in Frankfurt gebaute Maschine war in der Backnanger Lederfabrik Räuchle in Betrieb.
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