Notgeld Württembergisches Wertbeständiges Notgeld über Zwanzig Goldpfennig
Aufdruck Vorderseite:
Württembergisches Wertbeständiges Notgeld
Über
Zwanzig Goldpfennig
Dieser Notgeldschein ist gedeckt nach Maßgabe der Bestimmungen der Reichsregierung. Der In-
Haber des Scheines ist berechtigt, ihn an der Kasse der Württ. Girozentrale in Stuttgart, sowie
Durch die Vermittlung der sämtlichen ihr angeschlossenen öffentlichen Sparkassen Württembergs
innerhalb eines Monats nach Aufruf nach Wahl der Aussteller gegen Stücke der wertbeständigen
Anleihe des Deutschen Reichs bezw. gegen Geldanweisungen des Reichs oder gegen einen dem
Kurse der hinterlegten Wertpapiere am Tag der Zahlung entsprechenden Barbetrag einzutauschen
Stuttgart, den 2. September 1923
Für die württembergischen Handelskammern:
Handelskammer Stuttgart Württembergischer Städtetag
(Unterschriften) (Unterschrift)
Die Einlösung übernimmt:
Württembergische Girozentral Stuttgart
(Unterschriften)
Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen
Aufdruck Rückseite:
(keiner)
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