Korbform; alle Arme sind beidseitig belegt mit kurzen Glasstreifen, deren Anschlussstellen durch Rosetten verdeckt werden; der Cul-de-lampe besteht aus 8 Armen; die 4 Hauptarme tragen je 1 Kerze, die 4 Zwischenarme je 2 Kerzen; an jedem Arm flache Pendeloquen und Drachenpendel; auf den 4 Zwischenarmen je ein Aufsteckel aus einer flachen Pendeloque; auf dem in der Mitte unterbrochenen Schaft sind mehrere facettierte Hohlglaskugeln aufgereiht, auf denen eine sechseckige geschliffene Vase steckt; die Bekrönung aus 8 kleinen Ärmchen ist auf dem oberen Gesims befestigt; der Bas-de-lustre in Form einer facettierten Hohlglaskugel.
Der Kronleuchter ist ein Ankauf der West-Berliner Schlösserverwaltung von 1970 zur Dekoration der Schlossräume in Charlottenburg. Da es keine schriftlichen Quellen gibt und der Kronleuchter noch nicht untersucht wurde, ist die Datierung nicht gesichert. Kronleuchter dieser Art hat es nie in den preußischen Schlössern des 18. Jahrhunderts gegeben, da es Einfuhrverbote für böhmisches Glas gab, um die eigenen Hersteller zu schützen. Auch die später so bezeichnete Form als "Maria-Theresia-Luster" ist von König Friedrich II. nie für ein brandenburgisch-preußisches Schloss erworben worden. Der Kronleuchter ist deponiert.
Käthe Klappenbach
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