Schandmasken gehörten einst zum Vollzug der Prangerstrafen. Für geringe Delikte verhängte man die Prangerstrafe, z. B. für kleine Diebstähle, Beleidigungen, Verunreinigung von Brunnen oder Landstreicherei.
In Trier, wie in vielen anderen Städten, bestand der Pranger aus einem Schandpfahl, an den die Übeltäter mit Hand- und Fußfesseln angekettet wurden. Neben dem Pranger brachte man eine Tafel an, auf der der Name des Verurteilten, seine Straftat und das Urteil vermerkt waren.
Zusätzlich wurden dem Verurteilten häufig schimpfliche Gegenstände umgehängt oder aufgesetzt, wie zum Beispiel eine eiserne Schandmaske. Sie erhöhten die „Schande“, also den Verlust der Ehre, und bezogen sich oft in ihrer Ausgestaltung auf die begangenen Straftaten. So gab es Schandmasken mit Schweinsköpfen für Männer, die sich „wie ein Schwein benommen hatten“ oder Schandmasken mit Schellen und lang heraushängender Zunge für Frauen, die sich der Beleidigung oder der üblen Nachrede schuldig gemacht hatten.
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