Aufgrund der Verpfändungen und schwindenden Einnahmen des Königs an den Juden von Speyer rückte der Speyerer Rat immer mehr auch in eine Schutzrolle hinein. Dies auch deswegen, weil man dadurch die an die Stadt verpfändeten Einnahmen sichern konnte. Andererseits erkannte der Speyerer Rat ausdrücklich die Kompetenzen des zwölfköpfigen Judenrates an, dem ein "Judenbischof" vorstand. Diese Selbstverwaltungsorgane wurden etwa im Jahr 1333 durch zwei Urkunden garantiert: Mehrere Juden hatten mithilfe von Ratsmitgliedern versucht, in den Judenrat zu gelangen, was aber von diesem vereitelt werden konnte. Die Stadt ließ ihre Kandidaten fallen und erkannte die Autonomie des Judenrates an. Der Judenrat verzichtete seinerseits auf die Bestrafung der unrechtmäßigen Bewerber. Beide Urkunden sind deshalb eine Seltenheit, weil sie auf der Rückseite bzw. beiliegend von den Speyerer Juden in hebräischen Schriftzeichen bestätigt wurden.
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