In der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Krönung des
neuen deutschen Königs fungierten nach den Bestimmungen
der Goldenen Bulle von 1356 die Kurfürsten von der Pfalz und
von Sachsen als Stellvertreter und Reichsoberhäupter (Reichsvikare).
Erstmals 1612, zuletzt 1792 wurde durch besondere Münzprägungen
auf dieses Amt hingewiesen. 1740 starb Kaiser Karl VI., so dass Friedrich August II. das Vikariat für alle Länder mit sächsischem Recht übernahm.
Vorderseite: Friedrich August zu Pferde nach rechts.
Rückseite: Der leere Kaiserthron mit den Reichsinsignien.
en