Das Gesetz über die Ausprägung von Goldmünzen vom 4.12.1871 führte im Deutschen Reich die Goldwährung ein. Es wurden Goldmünzen zu 20, 10 und 5 Mark ausgegeben. Ihre offizielle Bezeichnung als Doppelkrone, Krone und halbe Krone setzte sich nicht durch. Alle Reichsgoldmünzen wurden in einer Legierung von 900 Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer geprägt. Die zugelassene Toleranz bei den 20 Markstücken war 0,0199124 g. Die Abnutzungsgrenze im Umlauf betrug 5/1000 oder 0,0398248 g. Ein 20 Markstück musste somit 7,9649542 Gramm auf die Waage bringen. Bei ähnlichen Toleranzen betrug das Gewicht des 10 Markstückes 3,9824771 g, das des 5 Markstückes 1,9912386 g.
Vorderseite: Kopf des Großherzogs Adolf Friedrich V. nach links. Unten Münzzeichen A für Berlin.
Rückseite: Gekrönter Reichsadler, unten Wertangabe zwischen zwei Sternen.
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