Nach der Reichsmünzordnung von 1566 war für die Münzen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation die Legierung des Silbers mit 889/1000 Silber bei einem Talergewicht von 29,23 g vorgeschrieben. Bei den lokalen Münzen trugen die Prägeherren die Verantwortung, die für die Finanzierung ihrer Kriege den Feingehalt ihrer Münzen oftmals verschlechterten. Einer dieser negativen Höhepunkte war die Zeit der Kipper und Wipper Anfang des 17. Jahrhunderts. Dem Silber wurde Kupfer zulegiert, was zu einer Verschlechterung des Münzfußes und Gewinn für den Prägeherrn führte. Eine löbliche Ausnahme stellte Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel dar. Er prägte als erster deutscher Fürst in seinem Gebiet Landmünzen aus Feinsilber. Es wurden Ein-, Zwei-, Vier- und Zehnmariengroschen und halbe und ganze Mariengulden aus Silber mit einer Feinheit von 993/1000 ausgeprägt. - Friedrich Ulrich war seit 1614 verheiratet mit der Tochter des Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg, Anna Sophie.
Vorderseite: Umschrift, gekrönte Initiale von Friedrich Ulrich im oben geöffneten Kreis.
Rückseite: Umschrift zwischen zwei Perlkreisen, im Feld Wertangabe in drei Zeilen.
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