Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, Brüssel, 4. November 1914.
„Bekanntmachung
Die Bevölkerung Belgiens wird darauf aufmerksam gemacht, dass der verkauf und die Verbreitung von Zeitungen und sonstigen, durch den Druck oder auf irgend eine andere Weise vervielfältigten Nachrichten, die nicht ausdrücklich von der deutschen Zensurbehörde zugelassen sind, streng verboten ist. Ubertretungen [sic] ziehen sofortige Verhaftung und längere Freiheitsstrafe nach zich [sic].
Brüssel, den 4. November 1914.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von der Goltz,
Generalfeldmarschall.“
en