Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, Brüssel, 21. Oktober 1914.
„Bekanntmachung
In einem in Antwerpen aufgefundenen belgischen Armeebefehl vom 8. Oktober d. J. wird behauptet, dass die belgischen Kriegsgefangenen in die deutsche Armee eingestellt und zum Kampfe gegen die Russen verwendet würden.
Diese Behauptung ist falsch. In das deutsche Heer dürfen nur deutsche Staatsangehörige eingestellt werden.
Brüssel, den 21. Oktober 1914.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von der Goltz,
Generalfeldmarschall.“
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