Ganzkörperliche Schwarz-Weiß-Fotografie, die eine Person zeigt, die vor einem Metallzaun steht, im Hintergrund sind eine Landschaft mit Bäumen und möglicherweise einem Haus schemenhaft sichtbar (vermutlich eine Kulisse). Die Person trägt ein fast bodenlanges helles Kleid mit mehreren Stoffschichten und gerüschten Ärmeln sowie ein schwarzes Halsband, an dem ein Kreuz befestigt ist. Eine dunkle kleine Handtasche schaut unter der obersten Schicht auf Höhe des Oberschenkels hervor. Eine Hand hat sie auf den Zaun gelegt, in der anderen hält sie das Ende eines schwarzen Bands, das ein Tragegriff der Handtasche sein könnte. Sie wurde seitlich fotografiert und steht parallel zu dem hinter ihr befindlichen Zaun. Ihr Haar ist zu einem langen Zopf geflochten und wird von einem weißen Haarband gehalten. Ihr Blick geht geradeaus.
Kontext:
Der Sexualwissenschaftler und Sexualreformer Magnus Hirschfeld schreibt in seiner Publikation „Geschlechtsübergänge“, dass er die Fotografie von einem Berliner Kriminalbeamten erhalten habe. Es zeige einen Mann, der „wegen unberechtigten Tragens von Frauenkleidern aufgegriffen und in Haft genommen wurde“ (siehe dort Text vor Tafel XXVII). Das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geahndet, wenn sich daraus die Straftat der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ergab. Das Institut für Sexualwissenschaft in Berlin stellte nach einer ärztlichen Bestätigung von „Transvestitismus“ sog. Transvestitenscheine aus, die den Personen erlaubten, sich als „Männerkleidung tragend“ bzw. „Frauenkleidung tragend“ auszuweisen und damit Haftstrafen zu entgehen. Die Transvestitenscheine wurden in Absprache mit der Polizeibehörde ausgestellt.
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