Die Folter – und damit einhergehend der Einsatz von Daumenschrauben – wurde in Württemberg im Jahr 1809 verboten. Diese Daumenschrauben sind eine Nachbildung von 1930 und Teil der Lehrmittelsammlung des Museums.
Sie bestehen aus drei Teilen:
Eine Bodenplatte (9,2 x 2,5 x 0,2), auf welcher am Rande 2 Schraubspindeln und in der Mitte 1 Stift befestigt sind. Alle drei auf kleinen runden Sockeln (D. 1,2; H. 0,2) mit einer Gesamthöhe von 8 cm (D. Spindeln 1,0 / Stift 0,8). Spindeln und Stift weisen an Kopfende
Einkehlung auf.
Zwischen Spindel und Stift jew. ein Feld besetzt mit stumpfen, in den Ecken zusammenlaufenden hervorstehenden Knöpfen. Dieselben Felder finden sich als Gegenstück auf der Eisenplatte, welche, mit drei Löchern versehen, über Stift und Spindeln gesteckt wird.
Als Arretierung der oberen Platte und zum Festziehen der oberen Platte an die untere dienen 2 Flügelmuttern (vgl. Verschärfung der Tortur).
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