Der Stratege gibt den Eirenarchen und der polizeilichen Behörde den Befehl, die Steuereinnehmer der Annona für die 4. Indiktion und den ehemaligen Komarchen Chairemon zu überstellen. Die Angeklagten müssen die Quittungen für Spreu bzw. für Gerste als Beweisstücke vorführen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03353/
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