R:
Fragment aus einer Sammlung von Prozessprotokollen betreffend Eheverhältnisse von römischen Soldaten. Im ersten Prozeßprotokoll beansprucht Lucia Macrina eine Verwahrsumme aus dem Nachlass des verstorbenen Soldaten Antonius Germanus. Der Präfekt Lupus wird allerdings zur Lösung der Streitangelegenheit keinen Schiedsrichter bestellen, da die Verwahrsumme eigentlich eine Mitgift ist, die Antonius Germanus aus der verbotenen Ehe mit Lucia Macrina erhalten hat. Im zweiten Prozessprotokoll agiert der Richter im Auftrag des Präfekten Petronius Mamertinus. Chthinbois erhebt Klage gegen den Soldaten Cassius Gemellus, der ihr 700 Drachmen schulde. Es wird aber festgestellt, dass es sich eigentlich um kein Darlehen, sondern um eine Mitgift handelt, die Gemellus beim Abschluss der Ehe mit Chthinbois erhalten hat. Aufgrund des Eheverbots für Soldaten hat die Frau daher keinen Anspruch auf das Geld.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/00006/
V:
Gehört wahrscheinlich zu Chrest.Mitt. 88 (P.Catt. V): Bericht über verschiedene Verhandlungen.
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