Göriz (1845), S. 126:
"Nr. 287. Den Schäfenreuter hat die ausgedroschene Frucht zu passiren, ehe sie auf die Putzmühle gebracht wird, damit das noch darin befindliche kurze Stroh und Kaff, welches den Durchgang durch die Putzmühle erschweren würde, zuvor abgesondert wird."
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