Dargestellt ist in dieser Handzeichnung eine Allegorie des Sommers in der Gestalt einer jungen, unbekleideten Frau in Begleitung eines Putto.
Diese steht aufrecht und frontal ausgerichtet auf einer Basis. Die Füße sind auseinandergespreizt. Das linke Bein ist belastet und leicht nach außen gedreht. Das rechte Bein ist leicht gebeugt und der Fuß, der in eine Falte des herabhängenden Tuches gewunden ist, setzt nicht ganz auf den Boden auf. Die junge Frau ist weitestgehend unbekleidet, nur ein langes, faltenreiches Gewand, das sich größtenteils hinter ihr befindet, verdeckt ihren Intimbereich und das rechte Bein. Das Tuch hält sie mit der rechten Hand vor ihrem Körper fest. Der Oberkörper ist leicht nach links gedreht. Der rechte Arm ist nach oben gebeugt und zwischen diesem und ihrem Körper hat sie ein Ährenbündel geklemmt, welches sie zusätzlich noch mit der aufgefächerten Hand stützt.
Der Kopf ist nach rechts gewandt und der Blick schweift in die Ferne. Die Haare fallen ihr offen in den Nacken und auf die rechte Schulter hat sich eine Strähne gelegt. Das Haupt der jungen Frau ist bekränzt.
Auf der rechten Seite der Frau befindet sich eine zweite Figur. Dabei handelt es sich um einen kleinen, unbekleideten Knaben, einen Putto. Dieser ist von der Seite dargestellt, in seinen Armen hält er ein Ährenbündel, dessen einzelne Ähren in seine Richtung kippen. In der rechten Hand trägt er zusätzlich eine kleine Sichel. Der Blick des Puttos ist auf die Frau gerichtet.
Links der jungen Frau kann zudem ein weiteres Ährenbündel erkannt werden, von dem jedoch nur die Stiele der einzelnen Ähren sichtbar sind.
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