museum-digital
CTRL + Y
en
Museum Guntersblum Urkunden und Dokumente [42996]
42996 Vogelverordnung 1706 (Kulturverein Guntersblum CC BY-NC-SA)
Provenance/Rights: Kulturverein Guntersblum (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Previous<- Next->

Vogel Verordnung für die Grafschaft Leiningen-Falkenburg in Guntersblum

Contact Cite this page Data sheet (PDF) Canonical version (record) Calculate distance to your current location Mark for comparison Graph view

Description

Vogel Verordnung für die Grafschaft Leiningen-Falkenburg in Guntersblum

Transkription von Karin Holl:
"Alldieweil die Vögel, sonderlich die Spatzen, wie bekannt, keinen kleinen Schaden den Frühling über im Feld und wie auch sonst in denen Häusern und Scheuern zu tun pflegen; und dannenher hin und wieder auch in der Nachbarschaft diese hoch-obrigkeitliche Verordnung - zum allgemeinen Besten - dagegen gemacht worden, daß ein jeder Untertan eine gewisse Anzahl im Frühjahr schießen oder fangen und die Köpfe davon liefern muß: Als ergeht Namens der hochgebornen unser allerseits gnädigen Herrschaft und auf der Special Ordre hiermit gleichfalls der ernstl. Befehl an die vier außen bemelte Dorfschafften, daß ein jedweder Gemeinsmann innerhalb 3 oder 4 Wochen aufs Längste 12 Spatzenköpf an den Schultheiß eines jeglichen Orts, welcher pflichtmäßig darauf Achtung zu geben hat, liefern oder vor eines jeglichen 3 btz. bezahlen solle, Überdas wird auch das hiebevor allschon zu mehrmals derer Hunde halben ergangen herschaftl. Gebot anhero wiederholet, wie daß nämlich einem jeden Hund, der ins Feld läuft eine zuchtmäßige Prügel angefänget oder derselbe totgeschossen oder durch den "Wasege" Meister gegen 1/4 fl. Gebühr todgeschlagen, der gnädig Herrschaft aber vor einen jeden ohne Prügel im Feld angetroffenen Hund 3 fl. zu Straf erleget werden solle. Wonach sich ein jedweder zu richten und vor Schaden zu hüten wissen wird.
Signatum Gundersblum d. 24t. Marty 1706
herrschaftl. leining.-falkenburg. Cantzley daselbst"

Fotokopie

Das Original ist im Fürstlich Leiningischen Archiv Amorbach im Bestand 6/11/2, Actum vom 24. März 1706

Material/Technique

Papier

Measurements

DIN A4, 2 Seiten

Museum Guntersblum

Object from: Museum Guntersblum

Das Museum Guntersblum wird ehrenamtlich unterhalten von dem Verein zur Erhaltung Guntersblumer Kulturguts e.V. (kurz: Kulturverein Guntersblum) und...

Contact the institution

[Last update: ]

Usage and citation

The textual information presented here is free for non-commercial usage if the source is named. (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Please name as source not only the internet representation but also the name of the museum.
Rights for the images are shown below the large images (which are accessible by clicking on the smaller images). If nothing different is mentioned there the same regulation as for textual information applies.
Any commercial usage of text or image demands communication with the museum.