Die Scheidungsunterlagen von Else Weil reichen vom 14. Dezember 1923 bis zum 7. März 1924. Es ist die Korrespondenz mit ihren Anwälten Oskar Cohn und Gustav Goldschmidt. Am 17. Dezember 1923 wurde die Scheidungsklage eingereicht. Nach damaligem Recht musste vor der Scheidung noch ein "Sühnetermin" vor dem Landgericht absolviert werden. Dieser fand am 19. Januar 1924 statt. Da sich Else Weil und Kurt Tucholsky einig waren, war das nur ein formaler Termin. Die Scheidung wurde am 14. Februar 1924 rechtskräftig (siehe Heiratsurkunde, D5-00075), Kurt Tucholsky als "Schuldiger" festgestellt. Am 7. März 1924 erhält sie die Scheidungsurkunde.
de