museum-digital
STRG + Y
de
Sportmuseum Berlin Postkartenalbum Radsport [P85.1.000]
https://www.museum-digital.de/data/berlin/resources/documents/202303/21120613015.pdf (Sportmuseum Berlin CC0)
Herkunft/Rechte: Sportmuseum Berlin (CC0)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Postkartenalbum Radsport

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Das Postkartenalbum gehörte Adolf Simeth, einem Fabrikanten von Ohrenwärmern aus Leipzig (Frankfurter Straße 25 und Elsterstraße 65). Er sammelte Postkarten von Radrennfahrern und Fahrradvereinen und fotografierte selbst bei Radrennen auf der Straße und auf der Bahn, insbesondere in Leipzig. Die Karten umfassen den Zeitraum von 1901 bis 1926 und decken zahlreiche Aspekte des Radsports ab. Auf etlichen Karten und Fotos ist bei Personen handschriftlich ein „x“ vermerkt. Dabei handelt es sich wohl um Verstorbene, vermutlich insbesondere Gefallene des Ersten Weltkrieges.
Das Einsteckalbum versammelt 184 Postkarten zum Thema Fahrradfahren auf insgesamt 72 Albumblättern. Das Postkartenalbum gehörte Adolf Simeth, einem Fabrikanten von Ohrenwärmern aus Leipzig (Frankfurter Straße 25 und Elsterstraße 65). Er sammelte Postkarten von Radrennfahrern und Fahrradvereinen und fotografierte selbst bei Radrennen auf der Straße und auf der Bahn, insbesondere in Leipzig. Die Karten umfassen den Zeitraum von 1901 bis 1926 und decken zahlreiche Aspekte des Radsports ab. Auf etlichen Karten und Fotos ist bei Personen handschriftlich ein „x“ vermerkt. Dabei handelt es sich wohl um Verstorbene, vermutlich insbesondere Gefallene des Ersten Weltkrieges.

Material/Technik

Papier

Maße

39 x 25,5 x 4,5 cm

Sportmuseum Berlin

Objekt aus: Sportmuseum Berlin

Das Sportmuseum Berlin steht in der Tradition des Museum für Leibesübungen zu Berlin (1924 -1934) sowie auf den Vorarbeiten in Berlin-Ost für den...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.