Titel: Handgreifliche Schwäche derer so rubricirten Westerburgischen Schließlichen Einreden, welche noch deutlicher, jedoch gegen alle Vernunft und zum Ruin aller Fürstlichen und Gräflichen Häuser, zeigen sollen, daß in Weyland Landgraf Hessen Antheilder Grafschaft Leiningen, die näher gesippte Weibs-Personen dem Manns-Stamm vorgezogen werden müssen, mithin noch weitere des Gräflich Leining.-Dachsburgischen ohnumstößlichen Erbfolg-Rechts in sothane Hessoische Verlassenschaft dergestalt befestigte Unterstützung, daß nunmehro an einem obsieglichen Urtheil Herren Grafen von Westerburg, als ein fremdes die Alt-Leiningische Güter unrechtmäsiger Weise besitzendes Geschlecht, der geringste Zweifel nicht mehr zu hegen.
ad causam Leiningen contra Westerburg, die Dignität, Land und Leut weil. Landgraf Hessonis zu Leiningen betreffend.
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