Konvolut von Akten/Schriftstücken/Artikeln zum Betrieb der Kühkopf Fähre zwischen den Jahren 1980 und 1981.
Der Kühkopf war bereits zugehörig zum Land Hessen, aber viele Grundstücke auf dem Kühkopf waren noch in Besitz von Gimbsheimer und Guntersblumer Bürgern. Die Fähre war notwendig und auch ausreichend genutzt, damit die Einwohner von Gimbsheim und Guntersblum Landwirtschaft auf der Insel betreiben konnten. Zunächst wurde der Fährbetrieb durchgeführt im Namen der Freiherrlich Heyl zu Herrnsheim' schen Stiftung in Worms betrieben. Ab 1.7.1961 ging die Verantwortung für den Fährbetrieb über an die Hessische Staats-Domänenverwaltung in Darmstadt.
In diesem Konvolutvon Akten und Schriftstücken finden sich weitere Streitigkeiten zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde, bzw. Verbandsgemeinde Guntersblum über den Betrieb der Kühkopf Fähre. Wegen des defizitären Betriebs droht weiterhin eine Stilllegung dieser Verbindung. Nach großem Meinungsaustausch und Schilderung der eigenen Positionen wird schließlich festgestellt, dass der ehemalige Vertrag zwischen Guntersblum und dem Grafen von von Obernhof - ursprünglicher Besitzer der Fähre, weiterhin Gültigkeit besitzt, somit das Land Hessen verpflichtet ist, prinzipiell einen Fährbetrieb zu betreiben.
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