Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) 16-18, ausgestellt in Neustadt an der Weinstraße.
Gültig bis 12. Januar 1941.
Text:
Der Versorgungsberechtigte kann je Zuteilungsperiode entweder 600g Marmelade oder 450g Zucker beziehen. Gemäß seiner Wahl ist beim Bezuge von Marmelade der für die betreffende Zuteilungsperiode bestimmte am oberen oder unteren Rand befindliche Bestellschein für Marmelade mit dem Eckenabschnitt, beim Bezuge von Zucker ebenfalls mit dem Eckenabschnitt abzutrennen. Ein Bestellschein ohne Eckenabschnitt ist ungültig.
Zucker kann bis zur Gesamtmenge von 1350g nach Belieben des Verbrauchers unabhängig von der Gültigkeitsdauer der Abschnitte bezogen werden.
Sorgfältig aufbewahren!
Auf der Rückseite befinden sich der Stempel "Karl Mann Lebensmittel - Feinkost - Fische Bad - Dürkheim Telefon 44"
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