Unterlagen des Magistrats von Oderberg: Akte des Rechtsanwalts Dietrich in Prenzlau. In Sachen Kirchengemeinde Oderberg gegen Fischergemeinde Oderberg betreffend Ablieferung von Fanganteilen an die Kirchengemeinde. Nach dem Consistorialabschied vom 05.07.1708 ist jeder Fischer verpflichtet, dem Pfarrer der evangelischen Kirche zu Oderberg jährlich zu Pfingsten eine [Mandel Zahlschleye] unentgeltlich zu liefern.
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